Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote, die mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können.

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

* Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags

z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden

* Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen

z.B. Organisation eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgung

* Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden

z.B. Begleitung außerhalb des Hauses, Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung

* Unterstützung im Haushalt

z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.

* Betreuungsleistungen

z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten

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